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Kontakt
Ortsgemeinde Rieden
Brohltalstraße 44
56745 Rieden
Telefon: (02655) 3633
E-Mail: gemeinde@rieden-eifel.de
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Dienstags: 18 bis 19 Uhr
Freitags: 17:30 bis 19 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Rieden führt einen Gästebeitrag ein
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Gäste,
die Ortsgemeinde Rieden erhebt ab dem 01.01.2018 einen Gästebeitrag.
Der vom Tourismus geprägte Ort unterhält eine Vielzahl von Fremdenverkehrseinrichtungen, zu deren attraktiven Gestaltung nicht unerhebliche Aufwendungen betrieben werden müssen. Herstellung, Betrieb und Unterhaltung der Freizeitanlage „Waldsee Rieden" mit dem Feriendorf, den Gehwegen und Liegewiesen, den öffentlichen Sanitäreinrichtungen, die Infrastruktur im und um den Ort selbst mit dem Sauerbrunnen, dem Kneippbecken, den Kinderspielplätzen, den Grillhütten und den Wanderwegen und nicht zuletzt die Bewirtschaftung der Straßen und Grünflächen inklusive des Winterdienstes sind für die Gemeinde eine große Herausforderung.
Es ist unser Bestreben, allen Gästen und Bürgern eine gleichbleibende Erholungsqualität zu bieten und diese auszubauen. Ohne eine entsprechende Beteiligung der Gäste ist dies so gut wie nicht umsetzbar. Nach dem gesetzlich bedingten Wegfall des Fremdenverkehrsbeitrages im Jahre 2016 und den dadurch entstandenen zusätzlichen finanziellen Belastungen für den Fremdenverkehr aus dem allgemeinen Haushalt entschloss sich die Gemeinde zur Einführung des neu geschaffenen Gästebeitrages. Die Verwendung des Gästebeitrages ist zweckgebunden und kommt damit einerseits unmittelbar den touristischen und teiltouristischen Einrichtungen zu Gute, entlastet auf der anderen Seite aber auch das Kommunalbudget. Damit profitieren sowohl die Gäste als auch die Bürger von diesem Beitrag.
Die Höhe des Beitrages beträgt pro Gast und Übernachtung 0,95 EUR.
Der Gästebeitrag wird durch die Beherbergungsbetriebe eingezogen.
Kinder unter 12 Jahren und Schwerbehinderte mit einem GdB von min. 50 sind vom Gästebeitrag befreit.
Ebenfalls müssen Personen einen Gästebeitrag entrichten, die ihre zweite oder eine weitere Wohnung in der Gemeinde inne haben, die Hauptwohnung aber außerhalb. Unabhängig von der Aufenthaltsdauer beträgt dieser Gästebeitrag pauschal 100,- EUR im Jahr.
Die Gästebeitragssatzung mit entsprechenden Detailinformationen können Sie in der Rubrik Rathaus - Satzungen abrufen.
(Angaben zur Beitragshöhe und Auszüge aus der Satzung Stand 14.11.2017, Änderungen vorbehalten).
Mitteilung der Ortsgemeinde Rieden
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